Information zur Überschreitung des Arsen-Grenzwertes

Grenzwert für Arsen laut Trinkwasserverordnung:

Der Grenzwert für Arsen laut Trinkwasserverordnung liegt bei 0,01 mg/l. Bei der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung im April 2019 lag der Messwert an der Abnahmestelle im Rathaus Hemhofen bei 0,0115 mg/l.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt, die am 10.05.2019 stattfand, wurde daraufhin unmittelbar eine Nachbeprobung durchgeführt, wie es in solchen Fällen vorgesehen ist.

Nachbeprobungen:

Nachbeprobungen dienen dazu, festzustellen, ob ein gemessener Wert repräsentativ und reproduzierbar ist, es sollen somit Fehleinschätzungen ausgeschlossen werden.

Ergebnis der Nachbeprobung Hemhofen:

Das Ergebnis der nochmals durchgeführten Untersuchung zeigt, dass der Arsenwert bei 0,0033 mg/l und somit unterhalb des Grenzbereiches im Normbereich lag.

Fazit:

Die Durchführung einer Nachbeprobung bei einer Grenzwertüberschreitung ist die gängige Praxis, sofern nicht ständige wiederkehrende Überschreitungen vorliegen. Am Freitag, den 10.05.2019, wurde dem Wasserzweckverband durch Herrn Zink vom Gesundheitsamt eine Nachbeprobung zur Klärung der Grenzwertüberschreitung telefonisch angeordnet, die dann am Montag, den 13.05.2019, durchgeführt wurde. Da diese Beprobung deutlich unter dem Grenzwert lag, war die Angelegenheit aus Sicht des Gesundheitsamtes erledigt. Weitere Maßnahmen folgten nicht.

Hinsichtlich einer Veröffentlichung obliegt dies, auch nach Aussagen und Ansicht von Herrn Zink, dem Versorger und ist nicht verpflichtend.

Feststellung eines möglichen Sanierungsbedarfes der Aufbereitungsanlage / Handlungsempfehlung:

Ausgangssituation:

Um einen möglichen Sanierungsbedarf bzw. eine entsprechende Handlungsempfehlung darzustellen, hat der Wasserzweckverband das Ingenieurbüro PfK, Ansbach, mit einer Analyse und der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Beauftragung erfolgte bereits im Mai 2019 – eine erstmalige Präsentation durch das Ingenieurbüro erfolgte in der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 19.02.2020.

Zusammenfassendes Ergebnis:

Zusammenfassend kam der Ingenieur zur Aussage, dass ein Handlungsbedarf gegeben sei – er empfahl der Verbandsversammlung, über den Zeitraum von 12 Monaten eine differenzierte Untersuchung des Roh- und Reinwassers, um daraus abgeleitet eine Handlungsempfehlung aussprechen zu können. 

Im Hinblick auf den festgestellten erhöhten Arsenwert wurde eine nochmalige Überprüfung dieses Wertes durch die Vorsitzenden angeordnet wie auch eine engmaschige dauerhafte wöchentliche Überprüfung des Reinwassers.

Der Arsenwert lag bei der Sofortüberprüfung am 21.02.2020 bei 0,007 mg/l und somit im Normbereich.

Folgende Beprobungen des Arsens wurden seit der Grenzwertüberschreitung durchgeführt:

Datum Messwerte Entnahmestelle
09.04.2019 0,0115 mg/l Rathaus Hemhofen
13.05.2019 0,0033 mg/l Schule Hemhofen
16.10.2019 0,0098 mg/l Rathaus Hemhofen
21.02.2020 0,0070 mg/l Schule Röttenbach

Die Anlage 2 Teil II der Trinkwasserverordnung befasst sich mit chemischen Parametern, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann. Da Arsen Bestandteil dieser Anlage 2 Teil II ist, lässt sich abschließend nicht ausschließen, dass ein erhöhter Messwert eventuell auf die Hausinstallation zurückzuführen ist. Auffällig zeigt sich, dass in den vergangenen beiden Jahren alle Messungen, die im Rathaus in Hemhofen entnommen wurden, höhere Werte im Vergleich zu anderen Entnahmestellen aufzeigten. Ein möglicher Zusammenhang zwischen Hausinstallation und erhöhten Messergebnissen lässt sich derzeit nicht ausschließen.

Um dies weiter zu präzisieren, werden weitere Untersuchungen im Rathaus sowie weiterer Entnahmestellen durchgeführt.

Zeitlicher Ablauf hinsichtlich der Behandlung der Thematik Sanierung der Aufbereitungsanlage mit möglicher Entarsenierung:

21.12.2017  Schreiben des Gesundheitsamtes mit erstmaliger Bekanntgabe der technischen Mängel, sodass die Aufbereitungsanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht; Vorschlag bis März 2018 erwartet

24.01.2018  Information in der Verbandsversammlung

21.02.2018  Besichtigung der Aufbereitungsanlage durch das Ingenieurbüro Dürrschmidt, Nürnberg

Zwischenzeitliche Mitteilung an das Gesundheitsamt zur Fristverlängerung

20.04.2018  Bericht von Herrn Dürrschmidt über mögliche Maßnahmen, um notdürftig die Mängel zu beheben

27.04.2018  Übersendung des Berichts an das Gesundheitsamt

11.07.2018  Nochmalige Besichtigung der Aufbereitungsanlage durch Herrn Dürrschmidt, da im vorliegenden Bericht Möglichkeiten zur Änderung an der Aufbereitungsanlage, auch hinsichtlich einer Entarsenierung, nicht enthalten waren    

10.08.2018  Jährlicher Bericht Gesundheitsamt

11.10.2018  Mail von Herrn Dürrschmidt zu notwendigem weiteren Termin

13.02.2019  Weiterer Termin mit Herr Dürrschmidt mit dem Ergebnis, dass man im Vorfeld ein kostenpflichtiges Konzept benötigt, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können

21.02.2019  Angebot des Konzeptes von Herrn Dürrschmidt mit Berücksichtigung einer Entarsenierung; Beauftragung von Vergleichsangeboten

17.04.2019  Angebot Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, (Besichtigung 16.04.2019)

23.05.2019  Angebot Ingenieurbüro PfK, Ansbach

28.05.2019  Beschluss zur Vergabe des Konzeptes/Teilstudie an Ingenieurbüro PfK

29.05.2019  Auftragsvergabe an Ingenieurbüro PfK

18.07.2019  Besprechungstermin mit Ingenieurbüro PfK (Herrn Speidel): Aufnahme der Anlage, anschließend wurden Trinkwasseruntersuchungsergebnisse an das Ingenieurbüro übergeben

19.08.2019  Geplanter Termin / Verschiebung durch Ingenieurbüro PfK

09.09.2019  Besprechung mit Ingenieurbüro PfK

07.11.2019  Übersendung einer technischen Auflistung durch das  Ingenieurbüro PfK

15.11.2019  Anfrage bezüglich der Fertigstellung der Teilstudie

19.11.2019  Antwort auf Anfrage mit Verweis auf die Jahresfrist zur Fertigstellung

Dezember 2019  Zusicherung über Wassermeister Schockel, dass die Fertigstellung der Studie bis 10.01.2020 erfolgt

20.01.2020  Zusicherung von Geschäftsführer Muschler (Ingenieurbüro PfK), dass Fertigstellung bis 05.02.2020 erfolgt

05.02.2020  Zusendung der Teilstudie

12.02.2020  Präsentation der Teilstudie durch Herrn Bittner und Herrn Speidel (Ingenieurbüro PfK) vor WZVB-Mitarbeitern, Bürgermeister Nagel (zeitweise), Herrn Schockel, Herrn Hamm und Herrn Schleicher

19.02.2020  Präsentation vor der Verbandsversammlung

Während des gesamten Prozesses war Herr Zink vom Gesundheitsamt mit eingebunden. Bereits vor Bekanntwerden einer Grenzwertüberschreitung beim Arsen wurde das Thema Entarsenierung von Seiten des WZVB bei der Konzipierung der Aufbereitungsanlage mit angedacht.

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