Grenzwert für Arsen laut Trinkwasserverordnung:
Der Grenzwert für Arsen laut Trinkwasserverordnung liegt bei 0,01 mg/l. Bei der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung im April 2019 lag der Messwert an der Abnahmestelle im Rathaus Hemhofen bei 0,0115 mg/l.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt, die am 10.05.2019 stattfand, wurde daraufhin unmittelbar eine Nachbeprobung durchgeführt, wie es in solchen Fällen vorgesehen ist.
Nachbeprobungen dienen dazu, festzustellen, ob ein gemessener Wert repräsentativ und reproduzierbar ist, es sollen somit Fehleinschätzungen ausgeschlossen werden.
Ergebnis der Nachbeprobung Hemhofen:
Das Ergebnis der nochmals durchgeführten Untersuchung zeigt, dass der Arsenwert bei 0,0033 mg/l und somit unterhalb des Grenzbereiches im Normbereich lag.
Fazit:
Die Durchführung einer Nachbeprobung bei einer Grenzwertüberschreitung ist die gängige Praxis, sofern nicht ständige wiederkehrende Überschreitungen vorliegen. Am Freitag, den 10.05.2019, wurde dem Wasserzweckverband durch Herrn Zink vom Gesundheitsamt eine Nachbeprobung zur Klärung der Grenzwertüberschreitung telefonisch angeordnet, die dann am Montag, den 13.05.2019, durchgeführt wurde. Da diese Beprobung deutlich unter dem Grenzwert lag, war die Angelegenheit aus Sicht des Gesundheitsamtes erledigt. Weitere Maßnahmen folgten nicht.
Hinsichtlich einer Veröffentlichung obliegt dies, auch nach Aussagen und Ansicht von Herrn Zink, dem Versorger und ist nicht verpflichtend.
Feststellung eines möglichen Sanierungsbedarfes der Aufbereitungsanlage / Handlungsempfehlung:
Ausgangssituation:
Um einen möglichen Sanierungsbedarf bzw. eine entsprechende Handlungsempfehlung darzustellen, hat der Wasserzweckverband das Ingenieurbüro PfK, Ansbach, mit einer Analyse und der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Beauftragung erfolgte bereits im Mai 2019 – eine erstmalige Präsentation durch das Ingenieurbüro erfolgte in der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 19.02.2020.
Zusammenfassendes Ergebnis:
Zusammenfassend kam der Ingenieur zur Aussage, dass ein Handlungsbedarf gegeben sei – er empfahl der Verbandsversammlung, über den Zeitraum von 12 Monaten eine differenzierte Untersuchung des Roh- und Reinwassers, um daraus abgeleitet eine Handlungsempfehlung aussprechen zu können.
Im Hinblick auf den festgestellten erhöhten Arsenwert wurde eine nochmalige Überprüfung dieses Wertes durch die Vorsitzenden angeordnet wie auch eine engmaschige dauerhafte wöchentliche Überprüfung des Reinwassers.
Der Arsenwert lag bei der Sofortüberprüfung am 21.02.2020 bei 0,007 mg/l und somit im Normbereich.
Folgende Beprobungen des Arsens wurden seit der Grenzwertüberschreitung durchgeführt:
Datum | Messwerte | Entnahmestelle |
09.04.2019 | 0,0115 mg/l | Rathaus Hemhofen |
13.05.2019 | 0,0033 mg/l | Schule Hemhofen |
16.10.2019 | 0,0098 mg/l | Rathaus Hemhofen |
21.02.2020 | 0,0070 mg/l | Schule Röttenbach |
Die Anlage 2 Teil II der Trinkwasserverordnung befasst sich mit chemischen Parametern, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann. Da Arsen Bestandteil dieser Anlage 2 Teil II ist, lässt sich abschließend nicht ausschließen, dass ein erhöhter Messwert eventuell auf die Hausinstallation zurückzuführen ist. Auffällig zeigt sich, dass in den vergangenen beiden Jahren alle Messungen, die im Rathaus in Hemhofen entnommen wurden, höhere Werte im Vergleich zu anderen Entnahmestellen aufzeigten. Ein möglicher Zusammenhang zwischen Hausinstallation und erhöhten Messergebnissen lässt sich derzeit nicht ausschließen.
Um dies weiter zu präzisieren, werden weitere Untersuchungen im Rathaus sowie weiterer Entnahmestellen durchgeführt.
Zeitlicher Ablauf hinsichtlich der Behandlung der Thematik Sanierung der Aufbereitungsanlage mit möglicher Entarsenierung:
21.12.2017 Schreiben des Gesundheitsamtes mit erstmaliger Bekanntgabe der technischen Mängel, sodass die Aufbereitungsanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht; Vorschlag bis März 2018 erwartet
24.01.2018 Information in der Verbandsversammlung
21.02.2018 Besichtigung der Aufbereitungsanlage durch das Ingenieurbüro Dürrschmidt, Nürnberg
Zwischenzeitliche Mitteilung an das Gesundheitsamt zur Fristverlängerung
20.04.2018 Bericht von Herrn Dürrschmidt über mögliche Maßnahmen, um notdürftig die Mängel zu beheben
27.04.2018 Übersendung des Berichts an das Gesundheitsamt
11.07.2018 Nochmalige Besichtigung der Aufbereitungsanlage durch Herrn Dürrschmidt, da im vorliegenden Bericht Möglichkeiten zur Änderung an der Aufbereitungsanlage, auch hinsichtlich einer Entarsenierung, nicht enthalten waren
10.08.2018 Jährlicher Bericht Gesundheitsamt
11.10.2018 Mail von Herrn Dürrschmidt zu notwendigem weiteren Termin
13.02.2019 Weiterer Termin mit Herr Dürrschmidt mit dem Ergebnis, dass man im Vorfeld ein kostenpflichtiges Konzept benötigt, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können
21.02.2019 Angebot des Konzeptes von Herrn Dürrschmidt mit Berücksichtigung einer Entarsenierung; Beauftragung von Vergleichsangeboten
17.04.2019 Angebot Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, (Besichtigung 16.04.2019)
23.05.2019 Angebot Ingenieurbüro PfK, Ansbach
28.05.2019 Beschluss zur Vergabe des Konzeptes/Teilstudie an Ingenieurbüro PfK
29.05.2019 Auftragsvergabe an Ingenieurbüro PfK
18.07.2019 Besprechungstermin mit Ingenieurbüro PfK (Herrn Speidel): Aufnahme der Anlage, anschließend wurden Trinkwasseruntersuchungsergebnisse an das Ingenieurbüro übergeben
19.08.2019 Geplanter Termin / Verschiebung durch Ingenieurbüro PfK
09.09.2019 Besprechung mit Ingenieurbüro PfK
07.11.2019 Übersendung einer technischen Auflistung durch das Ingenieurbüro PfK
15.11.2019 Anfrage bezüglich der Fertigstellung der Teilstudie
19.11.2019 Antwort auf Anfrage mit Verweis auf die Jahresfrist zur Fertigstellung
Dezember 2019 Zusicherung über Wassermeister Schockel, dass die Fertigstellung der Studie bis 10.01.2020 erfolgt
20.01.2020 Zusicherung von Geschäftsführer Muschler (Ingenieurbüro PfK), dass Fertigstellung bis 05.02.2020 erfolgt
05.02.2020 Zusendung der Teilstudie
12.02.2020 Präsentation der Teilstudie durch Herrn Bittner und Herrn Speidel (Ingenieurbüro PfK) vor WZVB-Mitarbeitern, Bürgermeister Nagel (zeitweise), Herrn Schockel, Herrn Hamm und Herrn Schleicher
19.02.2020 Präsentation vor der Verbandsversammlung
Während des gesamten Prozesses war Herr Zink vom Gesundheitsamt mit eingebunden. Bereits vor Bekanntwerden einer Grenzwertüberschreitung beim Arsen wurde das Thema Entarsenierung von Seiten des WZVB bei der Konzipierung der Aufbereitungsanlage mit angedacht.