Abschlagszahlungstermine des jeweiligen Kalenderjahres:

  1. Abschlag: 31. März
  2. Abschlag: 30. Juni
  3. Abschlag: 30. September
  4. Abschlag: 31. Dezember

Als Gebühren werden eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben. Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet.

Die Jahresablesung wird ab dem Jahr 2020 nicht wie bisher im Oktober, sondern zum 31.12. erfolgen. Die entsprechenden Ablesezettel hierfür erhalten Sie planmäßig ca. Mitte bis Ende Dezember. Auf eine Hochrechnung der Zählerstände kann aufgrund des späteren Ablesezeitpunktes verzichtet werden.

Wir bitten, dem Zweckverband ein SEPA-Lastschriftmandat für Wassergebühren zu erteilen.
Dieses können Sie jederzeit widerrufen.
SEPA-Mandat
Bei Änderung der Kontoverbindung ist ein neues Mandat auszufüllen.