Zur Regelung der Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung sowie der Abgabenerhebung wurden vom Verbandsgremium die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) für das Versorgungsgebiet des Verbands erlassen.