Wechselt ein an die Wasserversorgung angeschlossenes Grundstück den Eigentümer (z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Erbe), so erhält der Zweckverband nur in den wenigsten Fällen automatisch durch andere Behörden Nachricht hierüber.

Als bisheriger Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihren Wasseranschluss abzumelden. Ist der bisherige Eigentümer verstorben, übernimmt der Erbe, das heißt der Nachfolger, diese Aufgabe. Bedenken Sie: Sie ersparen sich dadurch etwaige Auseinandersetzungen mit dem nachfolgenden Eigentümer und vermeiden, dass Ihnen gegebenenfalls auch der Wasserverbrauch des nachfolgenden Eigentümers ­ bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung ­ angelastet wird. Bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung bleibt der bisherige neben dem neuen Eigentümer Gesamtschuldner.

Zur Anzeige eines Eigentümerwechsels können Sie folgende Formulare benutzen:
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel (Erbe)
Hausverwalterwechsel
Unbedingt anzugeben sind das Datum der Übergabe sowie der Zählerstand.
Zur Vermeidung größerer Nach- bzw. Überzahlungen empfiehlt sich für den neuen Eigentümer die Angabe des voraussichtlichen Verbrauchs.
Auf dem Formulardruck befinden sich zwei Unterschriftsfelder. In der Regel genügt eine Unterschrift (die des bisherigen Eigentümers). Bei einem Eigentümerwechsel wegen Verkauf oder Schenkung ist es jedoch sinnvoll und wichtig, dass beide Parteien Kenntnis vom Ablesetag und Ablesestand haben.