In den vergangenen Jahren musste der Wasserzweckverband Hemhofen – Röttenbach eine deutliche Zunahme an Wasserrohrbrüchen im gesamten Versorgungsgebiet feststellen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass große Teile des Leitungsnetzes – insbesondere noch aus der Gründungszeit stammende Asbestzementleitungen – ihr technisches Lebensende erreicht haben und dringend erneuert werden müssen.
Die umfangreichen und zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen an den Wasserleitungen haben insbesondere im Jahr 2025 zu erheblichen Mehrkosten geführt. In der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023–2025 zeigt sich deshalb für das Jahr 2025 eine deutliche Unterdeckung.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung am 18. November 2025 einer Erhöhung der Wassergebühren zum 1. Januar 2026 zugestimmt, um weiterhin eine kostendeckende und sichere Wasserversorgung gewährleisten zu können.
Anpassung der Gebührenstruktur
Um diese Investitionen solide und langfristig finanzieren zu können, wird die Gebührenstruktur angepasst. Dabei setzt der Zweckverband bewusst auf eine Gebührenfinanzierung und verzichtet auf die Erhebung einmaliger Verbesserungsbeiträge.
Konkret bedeutet dies:
- Die Grundgebühr wird von bisher 96,00 Euro auf 240,00 Euro pro Jahr und Wasserzähler (netto) erhöht.
- Die Verbrauchsgebühr steigt moderat von 3,26 Euro auf 3,88 Euro pro Kubikmeter (netto).
Durch die stärkere Gewichtung der Grundgebühr wird die Kostenbasis des Zweckverbands gesichert. Gleichzeitig bleiben die Verbrauchspreise vergleichsweise stabil und starke Schwankungen – etwa bei sinkendem Wasserverbrauch – können vermieden werden.
Auswirkungen für die Haushalte
Nach den Berechnungen des Zweckverbands ergeben sich für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 160 m³ Mehrkosten von rund 20 Euro pro Monat.
Angesichts der anstehenden Aufgaben ist diese Gebührenerhöhung als Investition in eine sichere, hygienisch einwandfreie und zukunftsfähige Trinkwasserversorgung zu verstehen. Die umfassenden Erneuerungen werden langfristig dazu beitragen, Reparaturaufwand und Rohrbrüche zu reduzieren und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu stärken.
Umfangreiche Investitionen in die Zukunft der Wasserversorgung
Der Zweckverband steht in den kommenden Jahren vor sehr großen Investitionsaufgaben. Geplant ist insbesondere die vollständige Erneuerung aller noch vorhandenen Asbestzementleitungen mit einer Gesamtlänge von rund 34 Kilometern innerhalb eines Zeitraums von etwa 12 Jahren. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Zahl der Rohrbrüche nachhaltig zu reduzieren.
Zusätzlich ist der Neubau eines leistungsfähigen Brunnens vorgesehen. Gleichzeitig sollen drei alte und inzwischen unwirtschaftliche Brunnen stillgelegt werden, um die Wasserversorgung technisch und wirtschaftlich zukunftsfähig aufzustellen.
Die Gesamtinvestitionen für die geplanten Maßnahmen belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund 45 Millionen Euro (Baukostensteigerungen noch nicht eingerechnet). Der Zweckverband wird dabei umfassend prüfen, in welchem Umfang staatliche Fördermittel – insbesondere nach der Richtlinie RZWas – beantragt werden können, um die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Entwicklung der Wassergebühren in den kommenden Jahren
Die mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene Gebührenerhöhung berücksichtigt noch nicht die vollständigen Kosten der umfangreichen Investitionen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen.
Mit dem Fortschreiten der Erneuerungsmaßnahmen – insbesondere der Sanierung der Asbestzementleitungen sowie dem Neubau und der Umstrukturierung der Brunnen – ist daher davon auszugehen, dass sich die Wassergebühren in den nächsten Jahren schrittweise weiter erhöhen werden, um die Investitionen finanzieren zu können.
Durch dieses gestufte Vorgehen sollen starke einmalige Belastungen vermieden und die Kosten über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Langfristig führen die umfassenden Erneuerungen jedoch zu einem deutlich geringeren Reparaturaufwand, weniger Rohrbrüchen und damit zu einer stabileren und wirtschaftlicheren Wasserversorgung.
Warum keine einmaligen Verbesserungsbeiträge?
Eine alternative Finanzierung über einmalige Verbesserungsbeiträge würde für Grundstückseigentümer eine Belastung von durchschnittlich etwa 8.000 bis 14.000 Euro pro Grundstück bedeuten. Diese Kosten wären ausschließlich vom Eigentümer zu tragen und könnten beispielsweise nicht auf Mieter umgelegt werden.
Durch die Finanzierung über die Wassergebühr verteilen sich die Kosten hingegen verursachergerecht auf alle Nutzerinnen und Nutzer entsprechend ihrem Verbrauch. Gleichzeitig entfallen hohe Verwaltungs- und Ermittlungskosten, die bei der Beitragsabrechnung anfallen würden.

3 Kommentare
Guten Tag,
Seit wann ist bekannt, dass asbestbelastete Wasserrohre gefährdet sind?
Warum wurde in den vergangenen Jahren hier nicht mehr saniert?
Hat der Zweckverband bzw. Die Gemeinde keine Versicherungen hierfür abgeschlossen oder ist das nicht möglich?
Welche Gebühren werden voraussichtlich in den Jahren 2027-2030 fällig, wenn die Sanierung weitergeht
Wow, ich finde das Verhältnis Grundgebühr zu Verbrauchsgebühr nicht gerechtfertigt.
Leute die Wasser sparen werden trotzdem extrem höher belastet.
Gut für diejenigen welche ein Swimmingpool haben.
Guten Tag. Für einen wirtschaftlich denkenden Bürger ist diese Erhöhung der Grundgebühr um 150 % von 2025 zu 2026 nicht nachvollziehbar.
Dem Wasserzweckverband muss der Zustand / Lebensdauer des Kanalnetzes bereits seit Jahren, bzw. seit der Installation bekannt sein; nicht erst seit der Gebührenkalkulation 2023-2025. Falls nein, was war dem Zweckverband bzw. der Verbandsversammlung überhaupt bekannt? Wie sah die bisherige langfristige Zukunftsplanung aus? Welche Vision hatte der Wasserzweckverband seit Kenntnis der Notwendigkeit der Modernisierung? Bei dieser Vision ist ein Zeitraum von 10 Jahren i. R. d. Zukunftsforschung realistisch! Fraglos ist, dass es in der Vergangenheit zu mehrfachen Schadenereignissen kam, welche jedoch bei einer wirtschaftlichen Infrastrukturplanung absehbar gewesen wären. Dies hätte in die langfristige Planung der Gebühren einfließen müssen. So hätte bereits in den Vorjahren der Haushalt entsprechend geplant und die Gebühren über mehrere Jahre moderat angepasst werden müssen.
Nur aufgrund der Monopolstellung des Wasserzweckverbandes kann solch eine Gebührenerhöhung durchgesetzt werden. Im Stromangebotsmarkt würde der Wasserzweckverband aktuell unzählige Kündigungen erhalten.
Ein Hinweis zu den veranschlagten Mehrkosten bei einem Verbrauch von 160 m³:
Diese belaufen sich im Kalenderjahr auf 259,60 EUR; die Umrechnung auf das Monat ist nur eine psychologische Preisgestaltung, um die Kosten „klein zu rechnen“.
In den FAQ werden weitere schrittweise Anpassungen avisiert. Im Rahmen einer zukunftsfähigen Planung müssten diese Erhöhungen bereits heute kalkuliert und ansatzweise bekannt sein. Hierzu wird jedoch keine Aussage getroffen.