Wichtige Information für alle Hauseigentümer
Wie jedes Jahr werden am Jahresende bei allen Haushalten die Zählerstände ermittelt. Es kommt kein Ableser persönlich ins Haus. Sie erhalten einen Zählerablesebrief. Dieser Brief enthält die Daten des Hauptwasserzählers, die für die Gebührenabrechnung wichtig sind. Bitte lesen Sie den Zähler sorgfältig ab und übermitteln Sie den Zählerstand an uns ausschließlich mit Ihrer Ablesekarte, da nur diese von unserem Datensystem verarbeitet werden kann. Die Ablesekarten können Sie bei uns abgeben als auch in die Briefkästen der Gemeinden werfen. Hinweise zur Ablesung des Hauptwasserzaehlers
Letzter Abgabetermin für die Ablesekarte ist der 04.01.2026.
Falls Ihr aktueller Zählerstand bis 04.01.2026 bei uns nicht vorliegen sollte, muss Ihr Verbrauch geschätzt werden. Eine Änderung kann frühestmöglich erst mit der Jahresrechnung 2026 vorgenommen werden.
Zur Ablesung der Gartenwasserzähler erhalten Sie über die jeweilige Mitgliedsgemeinde ein gesondertes Schreiben.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!