Nach § 11 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Hemhofen und Röttenbach dürfen nur Installationsunternehmen, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens aufgelistet sind, Arbeiten an Wasserinstallationen, das heißt den Anlagen des Grundstückseigentümers nach der Übergabestelle, verrichten.

Diese Vorschrift gilt für die gesamte Hausinstallation hinter dem Wasserzählereingangsventil mit Ausnahme des Wasserzählers.

Es sind folgende Unternehmen aufgelistet: