Der Wasser-Zweckverband weist darauf hin, dass Trinkwasserleitungen nicht direkt mit Leitungen oder Anlagen verbunden werden dürfen, die kein Trinkwasser führen.
Das betrifft zum Beispiel Leitungen von Zisternen, Brunnen oder früher genutzten Zisternen- und Brunnenanlagen. Eine solche direkte Verbindung ist aus Gründen des Trinkwasserschutzes nicht erlaubt.
Eigengewinnungsanlagen, wie beispielsweise Brunnen oder Zisternen, sind dem Wasser-Zweckverband gemäß § 7 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung (WAS) anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere auch für Anlagen, bei denen Wasser zur Versorgung von Hausinstallationen oder zur Gartenbewässerung genutzt wird.
Wenn bei längerer Trockenheit Trinkwasser in eine Zisterne nachgespeist werden soll, muss dies so erfolgen, dass kein Wasser aus der Zisterne zurück in das Trinkwassernetz gelangen kann.
Dafür schreibt die DIN EN 1717 in Verbindung mit DIN 1989-100 einen sogenannten „freien Auslauf“ (Typ AA oder AB) vor. Dabei besteht keine direkte Verbindung zwischen der Trinkwasserleitung und dem Wasser in der Zisterne.
Bitte lassen Sie bestehende Anlagen entsprechend überprüfen und bei Bedarf fachgerecht anpassen und zeigen Sie die Nutzung von Zisternen und Brunnen dem Wasser-Zweckverband an.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Trinkwassers.