Abschlagszahlungstermine des jeweiligen Kalenderjahres:

  1. Abschlag: 31. März
  2. Abschlag: 30. Juni
  3. Abschlag: 30. September
  4. Abschlag: 31. Dezember

Als Gebühren werden eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr erhoben. Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet.

Die Jahresablesung erfolgt zum 31.12., um eine Hochrechnung der Zählerstände zu vermeiden. Die entsprechenden Ablesezettel hierfür erhalten Sie planmäßig ca. Mitte bis Ende Dezember.

Wir bitten, dem Zweckverband ein SEPA-Lastschriftmandat für Wassergebühren zu erteilen.
Dieses können Sie jederzeit widerrufen.
SEPA-Mandat
Bei Änderung der Kontoverbindung ist ein neues Mandat auszufüllen.