Unser Trinkwasser wird regelmäßig überwacht, so umfasst das jährliche Untersuchungsprogramm nach Trinkwasser- und Eigenüberwachungsverordnung rund 30 verschiedene Probenahmen und Wasseruntersuchungen.

Die Durchführung einer Nachbeprobung bei einer Grenzwertüberschreitung ist die gängige Praxis, sofern nicht ständige wiederkehrende Überschreitungen vorliegen. Eine Nachbeprobung erfolgt auf Anweisung des Gesundheitsamts mit anschließender Beurteilung über die Veranlassung weiterer Maßnahmen.